TI-Anwendungen
Darf der Leistungserbringer Aufgaben an sein Personal im Zusammenhang mit der Löschung delegieren? Falls ja, welche? (gematik)
Die ePA ist versichertengeführt. Der Versicherte entscheidet nicht nur allein darüber, ob er eine elektronische Patientenakte hat, sondern auch ob und ggf. inwieweit er Daten daraus löscht bzw. löschen lässt. Angesichts dieser „Patientensouveränität“ muss der Leistungserbringer Daten aus der ePA [weiterlesen]