TI-Anwendungen
In welchem Umfang darf oder muss der Leistungserbringer sich Kenntnis über die Inhalte verschaffen, die Krankenkassen in die ePA übertragen haben? (gematik)
Solche Inhalte dürfen nicht von vornherein bei der Suche über die Metadaten außer Acht gelassen werden. Der Leistungserbringer darf aber bei der in einem zweiten Schritt vorzunehmenden Bewertung der erhaltenen Suchergebnisse diejenigen von Krankenkassen eingestellten Informationen unberücksichtigt lassen, die wie [weiterlesen]