TI-Anwendungen
Muss dokumentiert werden, welche konkrete Person die ePA befüllt / aktualisiert hat? (gematik)
Es besteht eine Pflicht zur Dokumentation, welche konkrete Person auf die elektronische Patientenakte zwecks Befüllung zugriffen hat. Dies liegt daran, dass systemseitig etwaige Zugriffe nur bezogen auf die jeweilige Institution, z. B. Name der Arztpraxis, Abteilung des Krankenhauses, protokolliert werden. [weiterlesen]